ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, die Gemeinwohl-Ökonomie und SERI fordern eine ehrgeizige Umsetzung der NFI-Richtlinie (EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung) in österreichisches Recht.

Mit Anfang 2017 sind laut NFI-Richtlinie Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet, über Auswirkungen und Risiken ihrer Tätigkeit auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die NFI-Richtlinie muss dafür bis 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Mitgliedsstaaten haben dabei große Spielräume – diese sollte Österreich nutzen, um einen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Wirtschaft zu gehen.

ÖKOBÜRO, Gemeinwohl-Ökonomie und SERI begrüßen prinzipiell die NFI-Richtlinie, da sie erstmals eine gesetzliche Berichtspflicht für größere Unternehmen zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialthemen, Menschenrechten, Diversität und Antikorruption vorsieht. Jedoch fehlen in den europäischen Mindestvorgaben wichtige Elemente, die die NFI-Berichte mit einer Finanzbilanz gleichstellen.

Die nationale Umsetzung der NFI-Richtlinie bietet Österreich die Chance, sich als Vorreiter in puncto Nachhaltigkeit zu positionieren. „Die EU hat in den Erwägungsgründen zur Richtlinie klar dargelegt, dass die Angabe nichtfinanzieller Informationen ein wesentliches Element des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft ist“, so Anne Erwand von ÖKOBÜRO. „Um dieser Ambition gerecht zu werden, muss die Umsetzung in Österreich unbedingt über die schwammigen Vorgaben der EU hinausgehen“. Die drei Organisationen fordern daher:

  • Berichtspflicht für alle Großunternehmen nach EU-Definition (ab 250 Beschäftigte)
  • Gleichstellung von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung
  • Klare Vorgaben, worüber konkret berichtet werden muss (Festlegung von Standards wie der Gemeinwohl-Bilanz oder GRI)
  • Prüfpflicht der Berichts-Inhalte
  • Sanktionen bei Nicht-Einhaltung

„Während die Finanzbilanz nur den unternehmerischen Mittelerfolg misst, beschreibt eine Gemeinwohl-Bilanz den für die Gesellschaft wichtigeren Werteerfolg. Deshalb darf die Gemeinwohl-Bilanz nicht lascher reguliert sein als die Finanzbilanz“, meint Christian Felber von der Gemeinwohl-Ökonomie. Die Beschränkung der Berichtspflicht auf Finanzkennzahlen mache das Wirtschaften sinnlos, weshalb mehr als 400 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Österreich und anderen Ländern bereits jetzt freiwillig Gemeinwohl-Bilanzen erstellen.

Mittelfristig sollen Unternehmen ihre Leistungen für das Gemeinwohl umfassend und standardisiert berichten müssen. Diese müssen Teil der Wirtschaftsprüfung werden und sollten zu unterschiedlichen Steuersätzen, Zolltarifen, Kreditkonditionen und zum Vorrang/Nachrang bei der öffentlichen Beschaffung und bei Forschungsaufträgen führen. Dadurch würden ethische Produkte und Dienstleistungen preisgünstiger als unethische und nur verantwortungsvolle und nachhaltig Agierende belohnt.

„Dieses unscheinbare Thema birgt gewaltiges Potenzial, weil es die Ziel- und Sinnfrage des Wirtschaftens stellt“, kommentiert Fritz Hinterberger von SERI. „Deshalb sollten sich alle, denen eine gemeinwohlorientierte Ökonomie und eine nachhaltige Entwicklung am Herzen liegen, in diesen wichtigen Gesetzgebungsprozess einbringen.“

Weitere Informationen:
http://www.oekobuero.at/nfi
http://balance.ecogood.org/matrix-4-1-de/infos-zur-eu-richtlinie

Die gesamte Presseaussendung können Sie hier herunterladen.